Anerkennung / Anrechnung
Möglichkeiten zur Verkürzung des Studiums
Wer berufsbegleitend studieren möchte, kann seine Studienzeit verkürzen, um den Workload zu verringern und ggf. Studiengebühren einzusparen. Hierbei wird zwischen Anrechnung bzw. Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten unterschieden.
Anerkennung = Hochschulleistungen
Anerkennung bedeutet, dass die anerkennende Hochschule die andernorts erbrachten Hochschulleistungen, also Credit Points, so behandelt, als wären sie an der eigenen Hochschule erbracht worden. Dazu sollten diese
- inhaltlich (fachliche Perspektive)
- vom Umfang her (Semesterwochenstunden und/oder Credits) und
- von den Anforderungen her (Niveau der Veranstaltung, Prüfungsnachweise)
den Modulen (oder Kursen) des gewünschten Studiengangs (oder Moduls) entsprechen. Anerkennung an Hochschulen bezieht sich somit auf Kompetenzen oder Leistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden und mit dem Ziel der Fortsetzung des Studiums in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule berücksichtigt werden. Die Anerkennung kann sich dabei auf einzelne Module oder ganze Abschlüsse beziehen.
Anrechnung = außerhochschulische Leistungen
Anrechnung setzt die Prüfung der Gleichwertigkeit der im Vorfeld erbrachten Leistungen nach Inhalt und Niveau voraus. Dabei können zum Beispiel Berufserfahrung oder auch Fort- und Weiterbildungen mit einbezogen werden. Die Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulwesens erworben wurden, ermöglicht den Einstieg in die akademische Bildung ggf. auch ohne klassische Hochschulzugangsberechtigung.
Über Möglichkeit, Art und Umfang der Anerkennung/Anrechnung entscheidet die jeweilige Hochschule. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Universitäten und Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt finden Sie hier:
Hochschule Anhalt
Hochschule Harz
Hochschule Magdeburg-Stendal
Hochschule Merseburg
Otto-von-Guericke Universität Magdeburg
Martin-Luther Universität Halle
Häufig gestellte Fragen
Wann sind Anerkennungen möglich?
Eine Anerkennung ist dann möglich, wenn bereits erworbenen Vorleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen weitestgehend den Modulen bzw. Kursen des jeweiligen Studienangebotes entsprechen.
Worauf muss beim Einreichen der Unterlagen geachtet werden?
Es ist zu beachten, dass die eingereichten Unterlagen zu erworbenen Vorleistungen eine möglichst detaillierte Inhaltsbeschreibung sowie Darstellung zum Umfang der Prüfungsmodalitäten aufweisen.
Wie erfolgt die Anrechnung der Noten?
Die Anrechnung der Noten richtet sich nach der Art der Vorleistung. Während bei Studienleistungen vergleichbare Notensysteme herangezogen werden und somit die Noten äquivalent übernommen werden können, wird bei der Anwendung nicht vergleichbarer Notensysteme, bspw. bei IHK Fortbildungen, alleinig der Vermerk „bestanden“ übertragen.
Wie viele Vorleistungen können angerechnet werden?
Prinzipiell ist eine Anrechnung von mehreren Vorleistungen möglich, jedoch können bei einem Studiengang maximal 50% der zugewiesenen Credit Points über das Verfahren der Anrechnung erbracht werden. Unter Umständen kann es trotz bestehender Vorkenntnisse sinnvoll sein, entsprechende Module zur Auffrischung des eigenen Wissens noch einmal zu belegen.
Das Projekt „Wissenschaftliche Weiterbildung für KMU in Sachsen-Anhalt 2021–2022″ wurde im Rahmen des Operationellen Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.