Staatliche Förderprogramme

Ob vom Bund oder den Bundesländern, es gibt zahlreiche Förderprogramme, Studienkreditmöglichkeiten oder den Anspruch auf Bildungsurlaub. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderformen zusammengefasst. Hier finden Sie für jede Zielgruppe die passende Hilfe. Unter jedem Reiter haben wir die entsprechenden Leistungen, Voraussetzungen, Zielgruppen, Informationen zum Antragsprozedere sowie die wichtigsten Kontaktadressen und Links aufgeschrieben.

Wählen Sie ein Bundesland aus…

…und finden Sie in der unten stehenden Liste alle möglichen Förderungen vom Bund sowie des jeweiligen Bundeslandes.

Thüringen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildungsrichtlinie – Vorhaben und Netzwerke

Gefördert werden Vorhaben und Netzwerke, die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung und/oder zur Fachkräftesicherung beitragen.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt als Anteilfinanzierung.

Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weiterbildungsrichtlinie – Weiterbildungsscheck

Gefördert wird Ihre individuelle Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss im Zusammenhang mit Ihrer ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden.

Für Ihre individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000,00 € durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gefördert werden.

 

Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Brandenburg

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildungsrichtlinie 2022

Gefördert werden:

  • berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf der Grundlage von individuellen Bedarfen.
  • die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifizierungsbedarf

Bildungsscheck für Beschäftigte

  • Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.

Weiterbildung in Unternehmen, in Vereinen sowie innerhalb von Trägerinnen bzw. Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

  • Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro.
  • Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.
Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Nordrhein-Westfalen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Bildungsscheck
  • Förderumfang: max. 50% der nachgewiesenen Weiterbildungskosten
  • Förderhöhe: max. 500 Euro
Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Niedersachsen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

Förderung mit dem thematischen Weiterbildungsschwerpunkten „Digitalisierung und Grüne Wirtschaft“

Gefördert werden Weiterbildungen insbesondere in KMU, die mindestens einen Baustein zur Vermittlung von digitalen Kompetenzen und Fertigkeiten und/oder zu nachhaltigen ökologischen Wirtschaftsthemen beinhalten.
Zuschuss von bis zu 50 % für Lehrgangs- und Freistellungsausgaben (bis 25,00 Euro pro Zeitstunde für die Lehrgangsausgaben und 19,00 Euro pro Zeitstunde für die Freistellungsausgaben).
Förderung muss mindestens 1.000,00 Euro betragen.
Ein Unternehmen kann im Rahmen dieses Aufrufs pro Weiterbildungsmaßnahme max. für 20 Beschäftigte eine Förderung beantragen (Einschränkung der Richtlinie)

Die Weiterbildungen müssen am 30.06.2023 enden!

Individuelle Weiterbildung

Gefördert wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Kosten einer individuellen Weiterbildung von bis zu 50%, mindestens aber 1.000 Euro.

Maximal 36 Monate Laufzeit. Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2023

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Meister in die Hochschulen

Dieses Programm der niedersächsischen Landesregierung und der Vereinigung der Handwerkskammern Niedersachsen (VHN) ist als Auszeichnung für besonders qualifizierte Handwerks- und IndustriemeisterInnen gedacht. Pro Jahr werden drei MeisterInnen, die ohne Abitur ein Studium an einer niedersächsischen Hochschule absolvieren, mit einem Betrag von 2.500 Euro gefördert.

 

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Qualifizierungscheck

Gegenstand der Förderung über den Qualifizierungsscheck sind Maßnahmen mit Gesamtkosten über 1.000 Euro, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und zu einem Berufsabschluss führen. Gefördert werden 50 % der Teilnahme- und Prüfungsgebühren mit einem Zuschuss bis zu einer Höchstsumme von 4.000 Euro.

Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Hamburg

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

Hamburger Weiterbildungsbonus “Handwerk”

Gefördert werden berufliche Weiterbildung und Qualifizierung.

Förderkonditionen
Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.

Inhaltliche Schwerpunkte wie Qualitätspolitik, technische Innovation und Umwelttechnik werden besonders gefördert. Dem Handwerk steht auch die klassische Förderung zur Verfügung.

Förderhöhe
Bis zu 75 % der Weiterbildungskosten, maximal 2.000,- €.

  • Qualitätspolitik (bis maximal 1.000,- €)
  • Technische Innovation (bis maximal 2.000,- €)
  • Umwelttechnik (bis maximal 2.000,- €)

Die Weiterbildung/Qualifizierung muss bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein! – Eine Teilförderung ist ggf. möglich

Hamburger Weiterbildungsbonus “Klassik”

Förderkonditionen
Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.

Förderhöhe
Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750,- €.
Bis zu 75 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.125,- € bei Existenzgründern mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur und Selbstständigen mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das jobcenter.

 Die Weiterbildung/Qualifizierung muss bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein! – Eine Teilförderung ist ggf. möglich

Hamburger Weiterbildungsbonus “Qualifizierungscoaching”

Gefördert werden berufliche Weiterbildung und Qualifizierung.

Förderkonditionen
Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikationnachweisen können.

Ziel ist es, den Beschäftigten das berufliche Fortkommen zu ermöglichen, Wiedereinsteigern in das Berufsleben Unterstützung zu bieten und auch geringer Qualifizierte für weitere fachliche Aufgaben zu befähigen.

Es wird ein Weiterbildungsplan erstellt, der auch aufeinander aufbauende Qualifizierungen enthalten kann. Gemeinsam werden im Anschluss daran passende Weiterbildungsangebote ausgesucht und die finanzielle Unterstützung geklärt, auch über den Weiterbildungsbonus hinausgehend.

Förderhöhe
Es können mehrere aufeinander aufbauende Fortbildungen gefördert werden – insgesamt aber nicht mehr als 2.000,- € pro Bildungsplan.

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Schleswig-Holstein

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildungsbonus

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss sich an der Weiterbildung mit 50 % der Seminarkosten beteiligen und sollte – nach betrieblicher Möglichkeit – zusätzlich die Beschäftigten von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge für die Dauer der gesamten Weiterbildung freistellen.

Aus dem Weiterbildungsbonus werden bis zu 50 % der Seminarkosten erstattet, maximal aber bis zu einer Höhe von 1.500 Euro.

Die Höhe der Weiterbildungsmaßnahme spielt keine Rolle.

Außerdem besteht ab dem 1. Juli 2020 die Möglichkeit, den Weiterbildungsbonus mehr als einmal in der aktuellen Förderperiode in Anspruch zu nehmen.

Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Rheinland-Pfalz

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
QualiScheck

Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen.

Gefördert werden 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten (Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie z.B. Skripte und Materialien, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind). Sonstige Kosten, wie z. B. Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

 

Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Hessen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Bremen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Baden-Württemberg

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Bayern

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Berlin

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Saarland

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Sachsen-Anhalt

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildung direkt

Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Neuauflage mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist vom Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt und befindet sich in Vorbereitung.

Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung oder Erweiterung berufsspezifischer Kompetenzen, der allgemeinen Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder des Zugangs zu Beschäftigung.
Die Weiterbildungen können berufsbegleitend in Teilzeit oder als Vollzeitmaßnahme gefördert werden. Zudem ist der Erwerb von Teilabschlüssen zulässig.
Förderfähig sind insbesondere:

  • Eintägige und mehrtägige Seminare oder längerfristige Weiterbildungs- bzw. Fortbildungskurse bis zu einer Dauer von maximal 4 Jahren.
  • Supervision und Coaching (Einzel- oder Gruppensettings) bis maximal 15 Zeitstunden pro Jahr.
  • Weiterbildungsstudiengänge, auch in Form von Zertifikatskursen.

Bezuschussung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für:

  • in Höhe von bis zu 90 % für Personen mit einem durchschnittlichen Brutto-Einkommen unter 1.500 Euro je Monat gemäß Ziffer 6.4.1 der Richtlinie
  • in Höhe von bis zu 80 % für Personen, die nicht der Nr. 6.4.1 jedoch einer der Gruppen gemäß Ziffer 6.4.2 a) bis j) der Richtlinie zugeordnet werden können
  • Personen mit einem durchschnittlichen Brutto-Einkommen unter 2.500 Euro je Monat,
  • Personen nach Vollendung des 45. Lebensjahres,
  • befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen/Leiharbeitnehmer oder Alleinerziehende,
  • Teilzeitbeschäftigte mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von insgesamt höchstens 30 Stunden wöchentlich,
  • Berufsrückkehrer/innen nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit,
  • geringfügig Beschäftigte, die keiner weiteren abhängigen oder selbständigen Beschäftigung nach-gehen,
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III,
  • Menschen mit einem anerkannten Grad einer Behinderung,

in Höhe von bis zu 60 % für Personen, die keiner der vorgenannten Gruppen zugeordnet werden können.

Weiterbildung Geringqualifizierter und Älterer
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Förderung von Weiterbildungen von ArbeitnehmerInnen in KMU, die außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
  • Förderung der Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten, Zuschuss zur Fahrt- und Unterbringungskosten) bis max. 50 % für ArbeitnehmerInnen bis zum 44. Lebensjahr, bis max. 75 % für ArbeitnehmerInnen ab dem 45. Lebensjahr.
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt und Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge für Geringqualifizierte.
Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Sachsen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium. Gefördert wird das Erststudium (auch Fernstudium) in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 934 Euro plus 80 Euro Büchergeld (also insgesamt 1.014 Euro). Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (160 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten im Kalenderjahr eine Förderung von 2.900 Euro.

BAföG

Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt bei Ausbildung in Bachelor-, Staatsexamen-, Diplom-, Magisterstudiengängen und auf den Bachelorabschluss aufbauende Master-, Magisterstudiengänge an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen durch pauschale Regelsätze in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur anderen Hälfte als nicht rückzahlbarer Zuschuss

Max. Bedarfssatz in Höhe von 934€ zzgl. Kinderbetreuungszuschlag für eigene Kinder von 160€ monatlich (Kinder bis 14 Jahre werden berücksichtigt), in Abhängigkeit von Art der Ausbildung, Wohnverhältnisse, Zuschuss KV und PV, Unterhaltspflicht der Eltern, Einkommen, Ort der Ausbildung

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit besteht ein Anspruch auf Förderung der fachberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen.

Finanzielle Unterstützung für leichteren Übergang in einen zivilen Beruf.

Komplette oder anteilige Übernahme der Kosten.

Bildungskredit des Bundes

Zinsgünstige einkommensunabhängige Förderung für SchülerInnen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (nur Vollzeitmaßnahmen).

Auszahlung in monatlichen Raten von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro.

Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes können bis zu 24 Monatsraten (maximal 7.200 Euro) bewilligt werden.

Bildungsprämie – Spargutschein

Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Deutschlandstipendium

Einkommensunabhängige Förderung besonders begabter und leistungsfähiger Studierender an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Zweit- oder Ergänzungsstudium, Masterstudium oder berufsbegleitendem Studium in Höhe von monatlich 300 Euro für mindestens zwei Semester mit anschließender Prüfung zur Weiterförderung bis zum Ende der Regelstudienzeit (auch Teilzeitstudiengänge)

KfW-Studienkredit

Finanziert werden Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitendes Studium handelt. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester werden gefördert, wenn der Studierende weiterhin in Deutschland immatrikuliert ist.

  • Flexible monatliche Auszahlung bis 650 Euro
  • Unabhängig vom Einkommen
  • Keine Sicherheiten notwendig
  • Flexible Rückzahlung

Gefördert werden:

  • grundständiges  Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbau­studium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium)

Außerdem:

  • Promotion

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz), dem BAföG-Bank­darlehen und mit dem Bildungskredit.

Qualifizierungschancengesetz

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett und unterstützt die Lohnfortzahlungskosten für den Arbeitgeber mit 75 Prozent.
  • Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeiter*innen werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen, für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat. Ausnahmeregelung: Wenn Mitarbeitende älter als 45 Jahre oder schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, kann die Weiterbildung auch hier komplett gefördert werden.
  • Bei Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern wird ein Viertel der Weiterbildungskosten und des Lohnes erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen einen Zuschuss von 15 Prozent. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann dieser Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
ReactEU Förderprogramm: „Berufliche Weiterbildung Sachsen – betriebliche Weiterbildung“

Dieses Programm steht für eine Antragstellung derzeit nicht zur Verfügung.

Aufgrund der Entscheidung des sächsischen Landtages kann eine neue Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung geschaffen werden. Hierfür werden derzeit die rechtlichen Grundlagen erarbeitet sowie die verfahrenstechnischen Voraussetzungen geschaffen. Zum genauen Zeitpunkt des Starts der Förderung kann derzeit keine Auskunft gegeben werden. Über den Start der Förderung wird öffentlichkeitswirksam informiert werden.

ReactEU Förderprogramm: „Berufliche Weiterbildung Sachsen – individuell berufsbezogene Weiterbildung“

Dieses Programm steht für eine Antragstellung derzeit nicht zur Verfügung.

Aufgrund der Entscheidung des sächsischen Landtages kann eine neue Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung geschaffen werden. Hierfür werden derzeit die rechtlichen Grundlagen erarbeitet sowie die verfahrenstechnischen Voraussetzungen geschaffen. Zum genauen Zeitpunkt des Starts der Förderung kann derzeit keine Auskunft gegeben werden. Über den Start der Förderung wird öffentlichkeitswirksam informiert werden.

Weiterbildungsstipendium

Mit dem Weiterbildungsstipendium erhalten junge Fachkräfte mit Berufsausbildung Unterstützung für fachliche Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in, fachübergreifende Weiterbildungen, z. B. Software-Kurse, Intensiv-Sprachkurse,ein berufsbegleitendes Studium, das auf der Ausbildung aufbaut.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Bildungsmaßnahmen selbst aus und beantragen jeweils die Förderung.

Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel und Prüfungskosten.

Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Thüringen

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsstipendium
BAföG
Berufsförderungswerk Bundeswehr
Bildungskredit des Bundes
Bildungsprämie – Spargutschein
Deutschlandstipendium
KfW-Studienkredit
Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildungsrichtlinie – Vorhaben und Netzwerke
Weiterbildungsrichtlinie – Weiterbildungsscheck
Weiterbildungsstipendium

Brandenburg

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsstipendium
BAföG
Berufsförderungswerk Bundeswehr
Bildungskredit des Bundes
Bildungsprämie – Spargutschein
Deutschlandstipendium
KfW-Studienkredit
Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildungsrichtlinie 2022
Weiterbildungsstipendium

Nordrhein-Westfalen

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsstipendium
BAföG
Berufsförderungswerk Bundeswehr
Bildungskredit des Bundes
Bildungsprämie – Spargutschein
Bildungsscheck
Deutschlandstipendium
KfW-Studienkredit
Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildungsstipendium

Niedersachsen

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegsstipendium

BAföG

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Bildungskredit des Bundes

Bildungsprämie – Spargutschein

Deutschlandstipendium

Förderung mit dem thematischen Weiterbildungsschwerpunkten „Digitalisierung und Grüne Wirtschaft“

Individuelle Weiterbildung

KfW-Studienkredit

Meister in die Hochschulen

Qualifizierungschancengesetz

Qualifizierungscheck

Weiterbildungsstipendium

Hamburg

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegsstipendium

BAföG

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Bildungskredit des Bundes

Bildungsprämie – Spargutschein

Deutschlandstipendium

Hamburger Weiterbildungsbonus “Handwerk”

Hamburger Weiterbildungsbonus “Klassik”

Hamburger Weiterbildungsbonus “Qualifizierungscoaching”

KfW-Studienkredit

Qualifizierungschancengesetz

Weiterbildungsstipendium

Schleswig-Holstein

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsstipendium
BAföG
Berufsförderungswerk Bundeswehr
Bildungskredit des Bundes
Bildungsprämie – Spargutschein
Deutschlandstipendium
KfW-Studienkredit
Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildungsbonus
Weiterbildungsstipendium

Rheinland-Pfalz

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsstipendium
BAföG
Berufsförderungswerk Bundeswehr
Bildungskredit des Bundes
Bildungsprämie – Spargutschein
Deutschlandstipendium
KfW-Studienkredit
Qualifizierungschancengesetz
QualiScheck
Weiterbildungsstipendium

Hessen

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsstipendium
BAföG
Berufsförderungswerk Bundeswehr
Bildungskredit des Bundes
Bildungsprämie – Spargutschein
Deutschlandstipendium
KfW-Studienkredit
Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildungsstipendium

Bremen

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsstipendium
BAföG
Berufsförderungswerk Bundeswehr
Bildungskredit des Bundes
Bildungsprämie – Spargutschein
Deutschlandstipendium
KfW-Studienkredit
Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildungsstipendium

Mecklenburg-Vorpommern

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsstipendium
BAföG
Berufsförderungswerk Bundeswehr
Bildungskredit des Bundes
Bildungsprämie – Spargutschein
Deutschlandstipendium
KfW-Studienkredit
Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildungsstipendium

Baden-Württemberg

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegsstipendium

BAföG

Berufsförderungswerk Bundeswehr

Bildungskredit des Bundes

Bildungsprämie – Spargutschein

Deutschlandstipendium

KfW-Studienkredit

Qualifizierungschancengesetz

Weiterbildungsstipendium

Bayern

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsstipendium
BAföG
Berufsförderungswerk Bundeswehr
Bildungskredit des Bundes
Bildungsprämie – Spargutschein
Deutschlandstipendium
KfW-Studienkredit
Qualifizierungschancengesetz
Weiterbildungsstipendium

Berlin

Aufstiegs-BAföG
Aufstiegsstipendium
BAföG
Berufsförderungswerk Bundeswehr
Bildungskredit des Bundes
Bildungsprämie – Spargutschein
Deutschlandstipendium
KfW-Studienkredit