- Leistungen
- Voraussetzungen
- Zielgruppen
- Antragsprozedere
- Kontakt und Links
- Hinweise
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; AufstiegsBAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die
ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang
oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.
Fortbildungskosten
Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Material
kosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 40 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 40 %
Darlehenserlass bei Unternehmensgründung bis zu 66 %
Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)
bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 40 %
Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten
für Alleinerziehend