Förderprogramme für Unternehmen und Selbstständige

Von der beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen profitiert in der Regel auch der Arbeitgeber. Viele Firmen suchen daher nach Wegen, ihre Mitarbeiter*innen zu unterstützen. Dies funktioniert über Motivation und Verständnis. Aber auch ganz konkret über Zeit und Geld. Viele Arbeitgeber unterstützen daher das Engagement ihrer Mitarbeiter*innen in Sachen Weiterbildung mit freier Zeit oder Zuschüssen. Es besteht u. a. die Möglichkeit, die Weiterbildung ganz oder teilweise zu bezahlen, Mitarbeiter*innen ein Darlehen zu gewähren und/oder über reduzierte Arbeitszeiten oder eine Bildungsfreistellung nachzudenken.

Wählen Sie ein Bundesland aus…

…und finden Sie in der unten stehenden Liste alle möglichen Förderungen vom Bund sowie des jeweiligen Bundeslandes.

Thüringen

Anpassungsqualifizierung

Gefördert werden Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt als Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Brandenburg

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
Weiterbildung im Unternehmen

Die kontinuierliche Beteiligung an beruflicher Weiterbildung, insbesondere von bildungsbenachteiligten und älteren Beschäftigten, soll erhöht werden. Die Richtlinie verfolgt einen integrierten Ansatz von betrieblicher und individueller Kompetenzentwicklung und beinhaltet folgende Leistungen:

  • für Unternehmen: der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Eigenanteil beträgt mindestens 50 Prozent
  • für Vereine: der Zuschuss für Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeit beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Zuschuss für Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit beträgt – je nach Größe des Vereins – zwischen 50 und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe: der Zuschuss beträgt – je nach Größe des Trägers – zwischen 50 und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • für alle gilt: pro Antrag können maximal zehn verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, die Anzahl der Teilnehmenden pro Maßnahme ist unbeschränkt. Der Zuschuss muss mindestens 500 Euro pro Antrag betragen und darf 3000 Euro pro Teilnehmer nicht überschreiten
Weiterbildungsrichtlinie 2022 – Aufbau von akademischen Weiterbildungsangeboten

Gefördert wird die Entwicklung und Einrichtung zusätzlicher weiterbildender Studienangebote – Studiengänge oder Studiengangsmodule – an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg

Gefördert werden Vorhaben von bis zu 3 Jahren Laufzeit und mit bis zu 150.000 Euro Gesamtausgaben.

Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:

  1. die direkten Personalausgaben der Zuwendungsempfangenden und
  2. die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine vereinfachte Kostenoption nach Artikel 56 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben nach Buchstabe a).

Nordrhein-Westfalen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Bildungsscheck NRW – Weiterkommen durch Weiterbildung

Was Sie wissen sollten – Basisinformationen zum Bildungscheck NRW

  • Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Niedersachsen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Weiterbildung in Niedersachsen

Wenn Sie als Unternehmen Ihren Beschäftigten anerkannte regionale Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen wollen, unterstützt Sie diese Förderung. So soll ein Beitrag zur Verbesserung der regionalen Fachkräftesituation geleistet werden:

  • Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten durch von der NBank anerkannte regionale Weiterbildungsmaßnahmen
  • Nettoausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) mit maximal 25,00 Euro pro Lehrgangsstunde
  • Personalausgaben für die Teilnehmer*innen der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen) mit 19,00 Euro pro Lehrgangsstunde, sofern es sich nicht um Betriebsinhaber handelt
  • Förderung mehrerer Beschäftigter bzw. Betriebsinhaber*innen mit einem Antrag möglich. Die anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen finden Sie im Downloadbereich der Förderprogrammseite im Internet

 

Art, Umfang und Dauer der Förderung

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderung von bis zu 50 % der Qualifizierungs- und Freistellungsausgaben
  • Förderung muss mindestens 1.000 Euro pro Teilnehmer*in betragen
  • förderbare Maßnahme muss bereits von der NBank anerkannt worden sein (Liste Anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen im Downloadbereich dieser Förderprogrammseite)
  • Laufzeit grundsätzlich auf 24 Monate beschränkt, im Einzelfall kann eine maximale Laufzeit von 36 Monaten bewilligt werden

Hamburg

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 – Handwerk

Förderziel
Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung.

Förderkonditionen
Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250 Euro bei Anbietern, die Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.

Inhaltliche Schwerpunkte wie Qualitätspolitik, technische Innovation und Umwelttechnik werden besonders gefördert. Dem Handwerk steht auch die klassische Förderung zur Verfügung.

Förderhöhe
Bis zu 75 % der Weiterbildungskosten, maximal 2.000,- €.

  • Qualitätspolitik (bis maximal 1.000,- €)
  • Technische Innovation (bis maximal 2.000,- €)
  • Umwelttechnik (bis maximal 2.000,- €)

Hamburger Weiterbildungsbonus 2020 – Klassik

Förderkonditionen
Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250,- € bei Anbietern, die Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen können.

Förderhöhe
Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750,- €.
Bis zu 75 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.125,- € bei Existenzgründern mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur und Selbstständigen mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das jobcenter.

Die Weiterbildung/Qualifizierung muss bis zum 31.12.2020 abgeschlossen sein! – Eine Teilförderung ist ggf. möglich

Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Schleswig-Holstein

Arbeit Aktion C4 – Weiterbildungsbonus

Eine gute Nachricht für alle Beschäftigten, Freiberufler, Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein, die sich weiterbilden möchten: Seit 3. November 2014 ist der “Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein” mit neuen Förderbedingungen an den Start gegangen. Damit werden bis zur Obergrenze von 2.000 Euro 50 Prozent der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Arbeitgeber.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Rheinland-Pfalz

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Hessen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
gut ausbilden

Häufig finden kleine Betriebe nicht mehr genug Bewerber*innen, um ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Umso wichtiger ist es, dass kleine Betriebe durch vorbildliche Ausbildungsqualität überzeugen und als Ausbildungsbetrieb für den Fachkräftenachwuchs attraktiv sind. Mit dem Förderprogramm “gut ausbilden“ hilft Hessen kleinen Betrieben und gemeinnützigen Organisationen durch Qualifizierung für Betriebsleitungen, Ausbildungspersonal und Auszubildende.

Das Programm umfasst Zuschüsse zur Qualifizierung der Ausbilder und Ausbilderinnen, die in kleinen Betrieben meistens die Inhaberinnen und Inhaber der Betriebe sind, und Zusatzangebote für die Auszubildenden. 

Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Bremen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Bremer Weiterbildungsscheck

Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren. Er wird vergeben im Rahmen des Landesprogramms “Weiter mit Bildung und Beratung” und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Die Förderung umfasst:

  • bis zu vier Schecks pro Unternehmen und Jahr, bei Einbeziehung von ungelernten Beschäftigten bis zu zehn Schecks pro Unternehmen und Jahr
  • pro Scheck werden 50 Prozent gefördert, maximal sind es 500 Euro
Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Mecklenburg-Vorpommern

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Bildungsschecks für Unternehmen

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungschecks beantragen.

Bei Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähigen Teilqualifizierungen werden bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten übernommen, maximal 3 000 Euro. Sind die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt, bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3 000 Euro.

Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Baden-Württemberg

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.

Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Weiterbildungsfinanzierung 4.0
  • Förderung der beruflichen Qualifzierung von Mitarbeiter*innen
  • Finanzierung von Aufwendungen für Schulungen, Reisen oder Lohnfortzahlung
  • Förderdarlehen mit vergünstigten Sollzinsen

 

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art und dem Umfang der Maßnahme, beispielsweise gibt es eine Pauschalförderung in Höhe von 20.000 Euro pro Beschäftigtem oder bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Folgende Kosten werden für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung der Mitarbeiter finanziert, sofern das Unternehmen (und nicht der/die Mitarbeiter/in) die Kosten trägt:

  • Gebühren für Kurse, Seminare, Schulungen und ähnliches
  • Gebühren für Prüfungen
  • Studiengebühren
  • Reisekosten
  • Lohn- und Lohnnebenkosten während der Weiterbildung
  • nicht finanziert werden die Kosten für eine Erstausbildung

 

Genauere Informationen darüber, wie gefördert wird, finden Sie hier.

Bayern

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierung von Erwerbstätigen

Es werden Projekte gefördert, die Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandel unterstützen. Die Inhalte der geförderten Aktionen sollen

  • die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch berufliche Weiterbildung und die berufliche Anpassung der Arbeitskräfte an die Anforderungen der Arbeitsmärkte oder den Fachkräftebedarf im Hinblick auf den wirtschaftlichen oder technologischen
    Standard absichern oder
  • die Einführung oder den Ausbau von Systemen zur Fortbildung im Betrieb voranbringen oder
  • die Sicherheit der Beschäftigten sowie die Anpassung im Zusammenhang mit der Umstrukturierung
    von Wirtschaftszweigen und Unternehmen verbessern.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Unternehmen übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben.

 

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Berlin

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
IQ Handwerk

Mit dem ESF Projekt „Innovative Qualifizierungen für das Berliner Handwerk“(IQ Handwerk) sollen Beschäftigte in Berliner Handwerksbetrieben (KMU) befähigt werden, den sich wandelnden Anforderungen der technologischen Entwicklung anzupassen. Mit den Qualifizierungen werden die Teilnehmenden aus den Betrieben in innovativen Technologien des Handwerks und in kaufmännisch-rechtlichen Themenfeldern weitergebildet. Die Betriebe erhalten dadurch neue Impulse, ihre Existenz längerfristig abzusichern und sich zukunftsweisend aufzustellen. Damit leistet das Projekt einen Beitrag zur Sicherung der Betriebe und qualifizierter Arbeitsplätze in Berlin.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt bis zu 70 Prozent der Kosten der Weiterbildungsangebote. Gefördert werden Lehrgänge im Bereich Innovation und Technik der Handwerkskammer Berlin, die im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) sowie im Kompetenzzentrum Zukunftstechnologien im Handwerk angeboten werden.

Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Saarland

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Kompetenz durch Weiterbildung

Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung KdW“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland zukünftig die Möglichkeit, nach den Vorgaben der veröffentlichten Richtlinie einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter*innen zu erhalten. Dieser Zuschuss kann pro Seminarbesuch bis zu 50 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro, betragen. Ziel ist es, den KMU im Saarland einen Anreiz zur Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter*innen zu geben und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit saarländischer KMU zu leisten. 

Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.

Sachsen-Anhalt

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
WEITERBILDUNG BETRIEB

Bei dieser Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Qualifizierung von Beschäftigten und Selbständigen bzw. zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Personal- und Organisationsentwicklung in Unternehmen. Gefördert werden:

  • Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung, zur Entwicklung/dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlicher, methodischer, sozialer, und persönlicher Kompetenzen:
    – Zuschuss bis 60% für Unternehmen bis zu 249 Beschäftigten
    – Zuschuss bis 40% für Unternehmen ab 250 Beschäftigten
    – Zuschuss bis 80% (siehe Richtlinie)
  • Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung, wie Beratungs- und Begleitungsleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik:
    – Zuschuss bis 80% für Unternehmen 10-49 Beschäftigte
    – Zuschuss bis 60% für Unternehmen 50-249 Beschäftigte

Sachsen

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Förderung

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)

Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)

bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %

Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend

Bildungsprämie – Spargutschein
  • Sparer, die ein Sparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) besitzen, können ihr Geld vor Ablauf der Sperrfrist entnehmen um eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Zulage bleibt erhalten. Gleichzeitige Nutzung mit Prämiengutschein möglich.
Prämiengutschein

Übernahme von 50 % der Kosten zur individuellen beruflichen Weiterbildung in Form von Lehrgängen, Kursen, Seminaren einschließlich einer Prüfung sowie Externenprüfungen nach Maßgabe des BBiG oder der HwO max. 500 Euro

Qualifizierungschancengesetz
  • Bei Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung komplett, die Lohnfortzahlungskosten zu 75 Prozent.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Mitarbeitern bekommen die Hälfte der Kosten erstattet.
  • Unternehmen mit 250 bis 2500 Mitarbeitern bekommen ein Viertel der Kosten erstattet.
  • Noch größere Unternehmen bekommen nur 15 Prozent der Kosten als Zuschuss. Besteht ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung, kann der Zuschuss auf 20 Prozent der Kosten steigen.
ReactEU Förderprogramm: „Berufliche Weiterbildung Sachsen – betriebliche Weiterbildung“

Der Zuschuss beläuft sich auf:
– bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten können durch einen Zuschuss gefördert werden
– Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag bei der SAB
– Zur Vereinfachung des Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) zusammen mit dem Förderantrag nur das ausgewählte Angebot einzureichen.

Weiterbildungsscheck – betrieblich (ausgelaufen)

 

Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:

  • Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
  • Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
  • Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien,
  • Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
  • vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung,
  • Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.

In der Regel werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert (für bestimmte Zielgruppen bis zu 70 %, Sozialunternehmen > 500 Mitarbeiter: 40 %) Die Maßnahme muss mindestens 700 Euro kosten (bei Auszubildenden mindestens 430 Euro). förderfähig: Weiterbildungskosten und Prüfungsgebühren

ACHTUNG: Die Programme sind ausgelaufen. Es erfolgt ausschließlich die Bearbeitung laufender Maßnahmen keine Neuantragstellung. Als Ersatz stellt das neue Programm ReactEU Förderung bereit. 

 

Das Projekt „Wissenschaftliche Weiterbildung für KMU in Sachsen-Anhalt 2021–2022″ wurde im Rahmen des Operationellen Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert.