- Leistungen
- Zielgruppen
- Voraussetzungen
- Antragsprozedere
- Kontakt und Links
- Hinweise
Gefördert werden Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt als Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.