Anrechnung und Anerkennung
Einführung
Kann ich mir Leistungen aus früheren Tätigkeiten anrechnen lassen?
Die Anrechnungsbeispiele an den Hochschulen in Sachsen-Anhalt sind vielfältig…
„Nach meinem Abitur hatte ich zunächst keine Lust auf ein Studium, auch weil ich lieber etwas praktisches und Kreatives machen wollte. Deshalb entschied ich mich für eine Berufsausbildung zur Mediengestalterin. Nach meiner Ausbildung konnte ich nun auch schon fünf Jahre Berufserfahrung sammeln, aber ich merke in letzter Zeit, dass ich mit dem eingeschlagenen Weg nicht glücklich werde. Vielleicht will ich nochmal was Anderes probieren. Da ich mitten im Leben stehe, kommt nur ein berufsbegleitendes Studium für mich in Betracht und ich frage mich, ob meine Vorleistungen und Berufserfahrung in irgendeiner Form dabei nützlich für mich sind.“
„Nach der Schule habe ich aufgrund des Drucks meiner Eltern mit einem Studium angefangen. Weil ich damals aber noch keine wirkliche Orientierung hatte und meine Selbstdisziplin zu wünschen übrigließ, brach ich das Studium nach drei Semestern freiwillig ab. Nachdem ich nun einige Zeit mit Gelegenheitsjobs überbrückt habe, bin ich reifer geworden und möchte nochmal einen neuen Versuch beim Studium wagen. Um nicht noch mehr Zeit zu verlieren, wäre es schön, wenn das, was ich bisher gemacht habe, angerechnet werden kann.“
„Als ich nach der Realschule meine Berufsausbildung begonnen hatte merkte ich schnell, dass ich mit dem Niveau an der Berufsschule unterfordert bin und ich eigentlich mehr kann. Mein Ausbildungsbetrieb unterstützte mich immer und bot mir nach der Ausbildung sogar eine zertifizierte Aufstiegsfortbildung von der Industrie- und Handelskammer an, die ich erfolgreich abschloss. Doch das reicht mir nicht, ich will weitermachen. Ich habe im Freundeskreis erfahren, dass man auch ohne Abitur studieren und sich Vorleistungen sogar anrechnen lassen kann. Das klingt interessant für mich.“
"Ich arbeite nun schon 20 Jahre im selben Beruf und im gleichen Unternehmen. Hier habe ich alles von der Pieke auf gelernt und konnte viele Erfahrungen sammeln. Doch nun macht die Firma dicht und in der Branche sehen die Zukunftschancen eher schlecht aus. Deshalb habe ich mich entschieden, nochmal etwas Neues zu wagen. Ich möchte studieren, aber die lange Studienzeit schreckt mich ab. Vieles von den Grundlagen habe ich mir durch die Arbeit auch schon angeeignet. Es wäre schön, wenn es da eine Möglichkeit zur Anrechnung geben würde.“
Möglichkeiten zur Verkürzung des Studiums
Wer berufsbegleitend oder in Vollzeit studieren möchte, kann seine Studienzeit verkürzen, um den Workload zu verringern, Zeit zu sparen und/oder ggf. Studiengebühren einzusparen. Hierbei wird zwischen Anrechnung bzw. Anerkennung von Kenntnissen und Fähigkeiten unterschieden und es gibt zahlreiche verschiedene Möglichkeiten.
Grundsätzlich ist die Verkürzung an allen Hochschulen in Sachsen-Anhalt möglich, jedoch ist die Praxis oft sehr unterschiedlich, weshalb auf dieser Seite einige Informationen zur Thematik zusammengestellt sind.
Begriffsdefinitionen
Diskussionen zu den Stichworten „Anerkennung“ und „Anrechnung“ zeigen, dass aufgrund der Komplexität dieser Themen oft Unsicherheiten bezüglich einzelner Begrifflichkeiten und Definitionen bestehen. Die Begriffe werden nicht immer eindeutig und aus unterschiedlichen Perspektiven verwendet. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist es notwendig, zu Beginn einige Bezeichnungen genauer zu betrachten und deren Verwendung zu präzisieren.
Ansprechpartner:innen
Sowohl die individuelle als auch die pauschale Anrechnung sowie die Anerkennung von Kompetenzen und Leistungen wird je nach Hochschulstandort gesondert betrachtet und durchgeführt. Um Ihre persönliche Lage zu analysieren und zu besprechen, informieren Sie sich auf den jeweiligen Websites der Hochschulen und kontaktieren Sie die entsprechenden Ansprechpartner:innen
Hochschule Anhalt
Sie möchten sich aufgrund eines Studiengangs- bzw. Hochschulwechsels oder Auslandsaufenthalts Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, anerkennen lassen? Diese Leistungen können auf Antrag (Formulare -> Ihr Standort -> Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen) angerechnet werden. Zuständig dafür ist der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs in Abstimmung mit den entsprechenden Lehrenden/Studienfachberater:innen.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Fachbereiche an der Hochschule Anhalt mit den jeweiligen Ansprechpartner:innen des Prüfungsausschusses und der Studienfachberater:innen.
Hochschule Harz
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen anderer an einer Hochschule erbrachten Leistungen, ist an der Hochschule Harz der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zuständig.
Weitere Informationen zur Anerkennung an der Hochschule Harz finden Sie hier.
Informationen zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen finden Sie hier.
Ansprechpartner für die praktische Umsetzung der Anrechnungsprüfung:
Marco Lipke
E-Mail: mlipke@hs-harz.de
Tel.: 03943 / 659 290
Hochschule Magdeburg-Stendal
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen anderer an einer Hochschule erbrachten Leistungen, ist an der Hochschule Magdeburg-Stendal der Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs zuständig.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Fachbereiche an der Hochschule Magdeburg-Stendal mit den jeweiligen Ansprechpartner:innen des Prüfungsausschusses.
Des Weiteren berät die allgemeine Studienberatung.
Hochschule Merseburg
Informationen zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Vorleistungen und beruflicher Kompetenzen an der Hochschule Merseburg finden Sie hier.
Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Anrechnung ist:
Sandra Commichau
E-Mail: sandra.commichau@hs-merseburg.de
Tel.: 03461 / 46 2702
MLU Halle
Für die Anrechnung und Anerkennung von Leistungen ist an der MLU der jeweilige Prüfungsausschuss der Fakultäten zuständig. Für Fragen zur Thematik steht aber auch die allgemeine Studienberatung zur Verfügung.
Einen Leitfaden für die Anerkennung von Leistungen an der MLU finden Sie hier.
OVGU Magdeburg
Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen anderer an einer Hochschule erbrachten Leistungen als auch die Anrechnung außerhochschulisch erbrachter Leistungen, ist an der OVGU das jeweilige Prüfungsamt der zuständigen Fakultät zuständig.
Hier finden Sie eine Übersicht der Prüfungsämter.
Weitere Informationen zu den Themen Anerkennung und Anrechnung an der OVGU finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Im Bereich der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Fähigkeiten und Fertigkeiten gibt es nach der derzeitig bestehenden Rechtslage keine übergeordnete rechtliche Regelung. Auf Ebene der Bundesländer ermöglichen die jeweiligen Landeshochschulgesetze die Anrechnung.
Landeshochschulgesetz Sachsen-Anhalt
Die Umsetzung wird in den Hochschulen in den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen verankert. Auch hier sollten Sie sich bei den jeweiligen oben genannten Ansprechpartner:innen beraten lassen.
Nach §15 HSG LSA kann eine Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf ein Studium erfolgen, wenn:
– die für den Hochschulzugang geltenden Voraussetzungen gewährleistet sind,
– sie nach Inhalt und Niveau dem zu ersetzenden Teil des Studiums gleichwertig sind.
Dabei gilt:
– Insgesamt dürfen nicht mehr als 50% des Studiums durch diese außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ersetzt werden.
Studieren ohne Abitur
Sachsen-Anhalt hat vor geraumer Zeit den Hochschulzugang für Personen ohne allgemeine Hochschulreife und Fachhochschulreife erleichtert. Das gilt neben den herkömmlichen Vollzeitstudiengängen auch für weiterbildende berufsbegleitende Studiengänge. So können Personen mit einem Realschulabschluss, einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mindestens drei Jahren Berufserfahrung nun entweder ein Probestudium in einem fachlich verwandten Bereich aufnehmen oder durch das Bestehen einer Eingangsprüfung den Zugang zu einem Studiengang erlangen.
Eine umfassende Übersicht zum Thema Studieren ohne Abitur finden Sie hier.
Darüber hinaus hat die Hochschule Harz einen Leitfaden für Bewerber:innen entwickelt, wie der Prozess des Hochschulzugangs aufgrund beruflich erworbener Kompetenzen und Qualifikationen aussieht und was Sie beachten müssen.
FAQ
An den meisten Hochschulen können grundsätzlich zertifizierte und nicht zertifizierte Vorleistungen angerechnet werden. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Antrag an der jeweiligen Hochschule stellen und alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise einreichen. Die Entscheidungen über den Antrag auf Anrechnung trifft in der Regel der zuständige Prüfungsausschuss. Eine Erstberatung darüber, welche Leistungen anrechenbar sind und eine eventuelle Vorprüfung Ihrer Unterlagen übernehmen die oben genannten Ansprechpartner:innen.
Eine Anerkennung ist dann möglich, wenn bereits erworbenen Vorleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen weitestgehend den Modulen bzw. Kursen des jeweiligen Studienangebotes entsprechen.
Unabhängig davon, um welche Art der Anrechnung es sich handelt (individuell oder pauschal) benötigen die Hochschulen Ihre Hochschulzugangsberechtigung, sowie Nachweise zu Ihren erbrachten Leistungen (z.B. Abschluss- oder Zwischenzeugnisse, Weiterbildungszertifikate, etc.). Weiterhin wird das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular auf Anrechnung benötigt. Die verschiedenen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen oder werden Ihnen auf Anfrage zugesandt.
Für die individuelle Anrechnung benötigen Sie darüber hinaus Dokumente, die Aufschluss darüber geben, welchen Inhalt und welches Niveau die von Ihnen erbrachten Vorleistungen haben. Das sind unter anderem Modulbeschreibungen oder Rahmenlehrpläne. Bitte belegen Sie die von Ihnen mitgebrachten Kompetenzen so genau wie möglich. Geeignet sind unter anderem Dokumente wie Arbeitszeugnisse, Abschlusszeugnisse, Beurteilungs- und Referenzschreiben, Zertifikate, Teilnahmebestätigungen, Stellenbeschreibungen, Lehrpläne, Lernmaterialien und einiges mehr.
Es ist zu beachten, dass die eingereichten Unterlagen zu erworbenen Vorleistungen eine möglichst detaillierte Inhaltsbeschreibung sowie Darstellung zum Umfang der Prüfungsmodalitäten aufweisen.
Legen Sie bitte nur relevante, zeitlich eingrenzbare Nachweise bei. Das Weiterleiten von ganzen Rahmenlehrplänen erschwert die Arbeit des Prüfungsausschusses und trägt nicht zu einer zügigen Entscheidungsfindung bei. Die Nachweise müssen vom Arbeitgeber, der Ausbildungseinrichtung, dem Weiterbildungsträger bestätigt sein und werden in Kopie eingereicht.
Für alle Anrechnungen gilt, dass diese nur für einige Module und Units im jeweiligen Studiengang möglich sind. Hier entscheidet immer jede Hochschule für sich selbst. Die Module und Units, die im gewünschten Studiengang angerechnet werden können (individuell und pauschal), sind in den jeweiligen Studienordnungen festgehalten und ausgewiesen.
Prinzipiell ist eine Anrechnung von mehreren Vorleistungen möglich, jedoch können bei einem Studiengang maximal 50% der zugewiesenen Credit Points über das Verfahren der Anrechnung erbracht werden. Unter Umständen kann es trotz bestehender Vorkenntnisse sinnvoll sein, entsprechende Module zur Auffrischung des eigenen Wissens noch einmal zu belegen.
Der Antrag auf Anrechnung kann im Vorfeld der Bewerbung auf ein Studium und auch in den ersten Semestern nach Beginn des Studiums gestellt werden.
Die Prüfung Ihres Antrags auf Anrechnung kann erst beginnen, wenn Ihre Unterlagen vollständig eingereicht sind (dies kann vorab auch per E-Mail geschehen).
Im Fall einer pauschalen Anrechnung erhalten Sie dann umgehend eine Aussage zu den anrechenbaren Modulen/ Units.
Bei der individuellen Anrechnung variiert die Dauer der Bearbeitung, da es sich hierbei um eine Einzelfallprüfung handelt und es abhängig vom Umfang der beantragten Anrechnungswünsche ist. Auch die Zeit der Beantragung spielt eine Rolle. In Prüfungsphasen oder Zeiten mit erhöhtem Arbeitsaufkommen für die relevanten Professor:innen, kann die Prüfung länger dauern.
Die Anrechnungsstelle wird sich in der Regel innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen. Die offizielle Anrechnung erfolgt dann mit der Immatrikulation.
Die Anrechnung der Noten richtet sich nach der Art der Vorleistung. Während bei Studienleistungen vergleichbare Notensysteme herangezogen werden und somit die Noten äquivalent in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen werden können, wird bei der Anwendung nicht vergleichbarer Notensysteme, bspw. bei IHK Fortbildungen, die Note nicht übernommen und lediglich der Vermerk „bestanden“ übertragen.
Die Anrechnung wird im Zeugnis gekennzeichnet.
Eine Übersicht über pauschal anrechenbare IHK Aufstiegsfortbildungen, einschließlich Angaben zu den anrechenbaren Credits, finden Sie u.a. auf den Internetseiten der einzelnen Hochschulen oder auf Anfrage.
Das ist grundsätzlich möglich. Die Anrechnung wird jedoch erst offiziell, wenn Sie einen Nachweis über die von Ihnen erworbenen Vorleistungen einreichen.
In diesem Fall können Ihre Vorleistungen im Rahmen einer Einzelfallprüfung geprüft werden. Bitte nutzen Sie dafür die entsprechenden Anträge auf individuelle Anrechnung.
Eine Anrechnung mehrerer Fort- und Weiterbildungen ist möglich. Hier wird geprüft, inwieweit aus den Abschlüssen Veranstaltungen doppelt besetzt sind.
Sie sollten jedoch immer abwägen, ob es sinnvoll ist, das volle Anrechnungspotential ausschöpfen. Neben den vielen Vorteilen, wie Reduzierung des Lernpensums und Verringerung der Anzahl der Prüfungen pro Semester, birgt die Anrechnung auch Nachteile. Die Einsparung von Lehrinhalten kann auch zu Problemen im Studium führen, weil u.U. wichtige Grundlagen für das weitere Studium fehlen.
Trotz gewisser Vorkenntnisse kann es deshalb sinnvoll sein, ein Modul dennoch zu belegen, um Wissen aufzufrischen und/oder zu vertiefen. Da es sich um Anrechnung ohne Note handelt, könnte darüber hinaus aus dem Zeugnis ein gewisses Schrumpfstudium erkennbar sein.
Die Interessenten entscheiden selbst, zu welchen Modulen sie eine Anrechnung beantragen.