Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.
Das Aufstiegs-Bafög ist ein altersunabhängiges Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.
Förderung
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
Gefördert werden Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
bis zu 15.000 €
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Vollständiger Darlehenserlass bei Existenzgründung (100 %)
Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)
bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 €
Zuschussanteil 50 %
Außerdem möglich: Beitrag zum Lebensunterhalt, Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte, Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehend
Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/in, Erzieher/in, Techniker/in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereitet.
Auch Studienabbrecher/innen oder Abiturient/innen ohne Erstausbildungsabschluss, aber mit der von der Fortbildungsordnung geforderten Berufspraxis für Ihre Fortbildung, können eine AFBG-Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass dies in der entsprechenden Prüfungsordnung so vorgesehen ist.
Leistungen nach dem AFBG werden bei den AFBG-Förderämtern der Länder beantragt. Hierbei handelt es sich in der Regel um die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Ausnahmen gibt es in Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Eine aktuelle Liste der zuständigen Förderämter finden Sie hier: aufstiegs-bafög.de/foerderaemter-und-beratung